Die Kanzlei überprüft Ihre Rechte im Schadensfall, insbesondere die Haftung nach einem Verkehrsunfall gegenüber Versicherungen und anderen Beteiligten.
Sind Sie beispielsweise zu schnell gefahren "geblitzt" worden oder sind Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls angeklagt worden, vertritt Sie die Kanzlei vor den Behörden bzw. vor Gericht
Weiterhin beraten und vertritt Dr. Markmiller Sie, sofern Ihnen zum Beispiel die Fahrerlaubnis entzogen oder die MPU angeordnet worden ist.